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Rahmenbedingungen, Abmachen, Hände schütteln

Rahmenbedingungen

  • Sämtliche Gespräche und Unterlagen sind vertraulich - Nur auf Wunsch des Klienten werden diese Informationen Dritten zugänglich gemacht. Dies gilt auch bei einer Auftraggeber-Klienten Situation (Klärung im Vorfeld)

 

  • Keine «Begleitung» ohne Bereitschaft - Gegen den Willen des Klienten ist eine nachhaltige «Beratung» nicht gegeben. Ohne diese Freiwilligkeit fehlt die für ein Coaching notwendige Einsicht. Die Einsicht in die Sinnhaftigkeit des Coachings und die Freiwilligkeit können daher bereits als Teil des Veränderungsprozesses angesehen werden.

 

  • Selbstmanagementfähigkeiten - Die Selbstmanagementfähigkeiten des Klienten müssen in ausreichendem Umfang vorhanden sein - der Klient muss eine persönliche Verantwortung für sein Handeln übernehmen, ganz gleich ob das Ergebnis positiv oder negativ ist; Coaching ist keine Psychotherapie und kann sie auch nicht ersetzen. Wer durch psychische oder körperliche Erkrankungen nachhaltig in seiner Lebensführung und Berufsausübung beeinträchtigt ist, bedarf einer psychotherapeutischen, psychiatrischen oder medizinischen Behandlung. Wenn eine Erkrankung erst während des Coachings offenkundig wird, wird das Coaching beendet oder unterbrochen und auf adäquate Behandlungsmöglichkeiten hingewiesen. In solchen Fällen kann und darf das Coaching nur ein nachgelagerter Begleitprozess sein, z.B. zur Klärung von neuen Perspektiven (Anordnung / Überweisung eines Facharztes).

 

  • Die «Chemie» muss stimmen - … damit gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden kann. Beide Parteien akzeptieren diesen Umstand; als professionelle Begleitperson vermittle ich gerne «kompatiblere» KollegenInnen.

 

  • Das Auftragsverhältnis beruht immer auf Ehrlichkeit, Vertrauen, Fairness, Zuverlässigkeit und Selbstkritik - Wenn dies nicht geben ist oder dieser Umstand im Verlaufe der Begleitung in Frage gestellt ist, wird und kann das Auftragsverhältnis von beiden Parteien abgebrochen werden.

 

  • Eine Begleitung geschieht immer auf Augenhöhe - Das bedeutet, dass beide Gesprächs-partner gleichranging sind – auch bei einer Auftraggeber-Klienten Situation.

 

  • Situativer Einsatz von Tools & Methoden - In den Sitzungen greife ich situativ auf verschiedenste wissenschaftlich anerkannte psychologische und betriebswirtschaftliche Methoden zu. D.h. ich leite die zur jeweiligen Situation passenden Methoden ab (was zusätzlich dia-gnostischer Fähigkeiten und Kenntnisse bedarf). Zudem wird das formulierte Ziel regelmässig evaluiert. Am Ende des Prozesses erfolgt die Evaluation des Coaching-Prozesses.

 

  • Transparente Rahmenbedingungen - Diese werden im Vorfeld kommuniziert und schriftlich vereinbart (Vertrag). U.a. beinhaltet dies auch nachfolgende administrative/formelle Inhalte: Ziel / Zwischenziele der Begleitung, Dauer / Anzahl / Periodizität der Begleitung, wo sollen Treffen stattfinden, beteiligte Personen und Rollenklärung, Form der Dokumentation (standard oder individuell) und Bereitstellung, Datenschutz / -sicherheit / Archivierung und Urheberrecht, Aufwandsentschädigung / Spesen / AGB

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