top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

1. Geltungsbereich, Geltungsdauer

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Angebote von «rentsch COACHING» und für sämtliche Dienstleistungsverträge wie auch Seminare derselben mit seinen Kunden (nachfolgend «Klienten» oder «Vertragspartner» genannt, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen oder übernommenen Beratungs-, Seminar- und Dienstleistungen.

  • Die Leistungen und Angebote von rentsch COACHING erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Sofern Beratungsofferten oder Dienstleistungsverträge der rentsch COACHING zusätzliche oder ersetzende schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder gänzlich abweichen, gelten die individuell angebotenen Bestimmungen diesen Geschäftsbedingungen vor. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Klienten sind nur dann wirksam, wenn sie von rentsch COACHING schriftlich bestätigt wurden.

  • Die Gültigkeit dieser AGB bleibt auch für zukünftige Dienstleistungsverträge bestehen. Es befindet sich jeweils eine gültige Fassung der aktuellen AGB auf der Firmen Homepage, wie auch den Vertragsunterlagen angefügt.

  • Jegliche Änderungen der bestehenden AGB werden dem Klienten schriftlich unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Versand, seinen Einwand schriftlich mitteilt.

2. Sorgfaltspflicht & Mitwirkung des Klienten

  • rentsch COACHING verpflichtet sich die Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen. Dennoch behält sich die rentsch COACHING das Recht vor, auch nach Abschluss eines Vertrages die besprochenen Leistungen anzupassen oder von diesen abzuweichen soweit die Änderungen oder Abweichungen handelsüblich oder unwesentlich sind und keine garantierte Dienstleitung betrifft oder behindernd beeinflusst.

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich sämtliche für die Durchführung der getroffenen Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und rentsch COACHING im Rahmen der Vereinbarung vollumfänglich zu unterstützen. Entsteht rentsch COACHING Mehraufwand, weil der Vertragspartner seine Mitwirkungspflicht nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, werden diese dem Vertragspartner durch rentsch COACHING zusätzlich in Rechnung gestellt.

  • Im Falle einer nicht Erfüllung oder Verletzung der Mitwirkungspflicht, ist rentsch COACHING nicht weiter zur Ausführung von zusätzlichen Leistungen verpflichtet. Jegliche Haftung ist sofern möglich wegbedungen.

  • Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert rentsch COACHING nicht zur Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.

3. Offerten, Vereinbarungen und Vertragsabschluss

  • Die Erstellung einer Coaching, Mentoring, Supervision Vereinbarung oder einer kundengerechten Offerte erfolgt nach einem detaillierten Erstgespräch welches zur genaueren Ermittlung der Bedürfnisse, Zielen und des Auftragsumfanges dient. Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall vereinbarten auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grunde kann rentsch COACHING ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.

  • Die von rentsch COACHING übermittelten Unterlagen in papier- oder elektronischer Form, bleiben das geistige Eigentum von rentsch COACHING und sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung ist nicht gestattet. Die Weitergabe an Dritte sowie die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von rentsch COACHING nicht zulässig.

  • Im Falle eines Nichtzustandekommens des Auftrages sind alle in 3.2 erwähnten Unterlagen an die rentsch COACHING zurückzusenden oder die übermittelten Daten zu vernichten.

  • Dienstleistungsverträge und Vereinbarungen zwischen rentsch COACHING und dem Vertragspartner kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung oder durch die direkte Durchführung des Auftrages gemäss bestehender Vereinbarung durch rentsch COACHING zustande.

  • rentsch COACHING bleibt bis zum rechtsgültigen schriftlichen Vertragsabschluss frei jeglicher zusätzlichen vertraglichen Leistung.

  • Die Auftragserteilung erfolgt sofern nichts anderes vereinbart, in schriftlicher Form und beinhaltet die Zustimmung der zur vorliegenden Vereinbarung (Dienstleistungen und Preise) und den AGB.

  • Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.

  • rentsch COACHING behält sich das Recht vor innerhalb von 7 Werktagen nach Auftragserteilung aus der Vereinbarung zurück zu treten, sofern es sich nicht um eine Coaching Vereinbarung handelt.

  • Coaching Vereinbarungen können jederzeit und ohne Begründung durch beide Parteien aufgelöst werden. Hier steht die Vertrauensfrage an erster Stelle.

 

4. Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • Sofern nicht lediglich ein Auftragsvertrag (Beratungsleistungen, Coaching Vereinbarung) im Sinne von Art. 394 ff. OR abgeschlossen wurde, fällt der an rentsch COACHING erteilte Auftrag/Vereinbarung, unter die rechtliche Anwendbarkeit eines Werkvertrages im Sinne von Art. 10 Abs. 1 ff. URG.

  • Alle Arbeiten unterliegen dem schweizerischen Urheberrechtsschutzgesetz.

  • rentsch COACHING überträgt dem Vertragspartner mit vollständiger Bezahlung der aus dem Auftrag resultierendem Vergütungsanspruch ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränktes Nutzungsrecht in Form einer Nutzungslizenz an dem Werk.

  • Die Übertragung der Nutzungsrechte oder Einräumung von Unterlizenzen an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von rentsch COACHING.

  • rentsch COACHING ist mittels Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Veröffentlichung oder Nennungen des Werkes als Urheber zu bezeichnen.

  • Die vorsätzliche Unterlassung von Angaben zur Quelle und Urheber, sowie die nicht bewilligte Vervielfältigung oder sonstige Veröffentlichung ist rechtswidrig.

  • Ohne ausdrückliche Zustimmung von rentsch COACHING ist der Vertragspartner nicht berechtigt, das Werk oder Teile hiervon als Marke oder als sonstiges Schutzrecht zur Eintragung zu bringen.

5. Leistungen, Abnahme von Leistungen, Lieferumfang und Liefertermine

  • Bei Dienstleistungen hat die Lieferung, soweit nichts anderes vereinbart, elektronisch, beispielsweise durch Zugang zum Server oder anderweitige Bereitstellung der Daten zu erfolgen.

  • Durch rentsch COACHING ausgeführte, abgeschlossene und dem Vertragspartner bekannte Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen vom Vertragspartner geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Vertragspartner innert 5 Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom Vertragspartner nicht widerrufen werden.

  • Falls rentsch COACHING durch versteckten oder unerwarteten Mehraufwand, behördliches Eingreifen, Nichtbelieferung durch Zulieferer und Dritte, Krankheit von Mitarbeitern, höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unverschuldet daran gehindert werden, die geschuldete Lieferung oder Leistung zu erbringen, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist um die Dauer der eingetretenen Behinderung und einer angemessenen Frist zur Wideraufnahme nach Beendung der Behinderung. Insbesondere wenn rentsch COACHING auf Informationen oder eine erforderliche Mitwirkung des Vertragspartners wartet.

 

6. Vergütung und Spesenregelung

  • Für die Vergütung ist der mit dem Vertragspartner jeweils vereinbarte Preis massgebend

  • Alle Leistungen von rentsch COACHING, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden durch den Vertragspartner gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von rentsch COACHING.

  • Sofern nicht anders vereinbart, gelten die auf dem Internet www.rentsch-coaching.ch publizierten Anfahrtspreise. Unter Region 3 anfallende Anfahrts- und Reisespesen werden nach Aufwand dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Berechnung der Spesen erfolgt stets vom Firmensitz von rentsch COACHING bis zum Standort des Vertragspartners.

  • Für Anfahrts- oder Reisezeiten gilt der auf der Internetseite publizierte Stundenansatz als vereinbart. Erfolgt die Anreise mit dem Fahrzeug, werden zusätzlich pro gefahrenen Kilometer 0.90 CHF in Rechnung gestellt. Erfolgt die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, werden dem Kunden die effektiven Spesen für die Tickets 1. Klasse in Rechnung gestellt. Auslagen für Taxi, Hotelübernachtungen (3 und mehr Sterne), Mahlzeiten, Parkgebühren, etc. werden anhand der effektiven Kosten in Rechnung gestellt. Spesen, welche auf Grund von Terminverschiebungen oder Terminabsagen entstehen können, z.B. Annullationskosten für Hotelübernachtungen, etc., werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

  • Sind für Erbringung der Dienstleistung Drittsoftware oder Lizenzen notwendig, sind diese durch den Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Werden entsprechende Lizenzen nicht zur Verfügung gestellt, ist rentsch COACHING berechtigt, die entstehenden Lizenzkosten und Mehraufwand dem Vertragspartner in Rechnung zu stellen.

  • Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Zahlung im Falle von Coaching Vereinbarungen monatlich und Dienstleistungen nach erfolgter Auftragsabwicklung. rentsch COACHING ist berechtigt, die Arbeiten an der Dienstleistung einzustellen, solange der Vertragspartner mit einer Teilzahlung in Verzug ist.

  • Wenn sich der Auftrages eines Kunden über mehrere Monate erstreckt, ist rentsch COACHING berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich (auch im nach hinein) in Rechnung zu stellen.

  • Rechnungsbeträge zugunsten rentsch COACHING sind innerhalb 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung vermerkt wurde. Nach Ablauf dieser Frist fällt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.

  • Der Vertragspartner kann gegenüber rentsch COACHING nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung geltend machen. Eine Minderung der Vergütung oder Rückbehalt der Leistungsvergütung kann nur beansprucht werden, insoweit ihm dies aus dem jeweiligen Vertag zusteht.

 

7. Änderungswünsche

  • Der Vertragspartner kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn sofern diese für rentsch COACHING realisierbar und zumutbar sind. rentsch COACHING prüft die Realisierbarkeit der Änderungen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang und teilt dem Vertragspartner das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form einer Änderungs- oder Ergänzungsofferte mit.

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich die Änderungs- oder Ergänzungsofferte innerhalb von 5 Arbeitstagen nach deren Erhalt zu prüfen. Nimmt der Vertragspartner das Angebot an, so werden die Änderungen oder Ergänzungen zusätzlicher Vertragsbestandteil. Nimmt der Vertragspartner das Änderungsangebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.

  • Die Vergütung für Änderungen oder Ergänzungen richtet sich nach Art. 6.1. ff dieser AGB.

 

8. Subunternehmer / Outsourcing

  • rentsch COACHING ist berechtigt für die Erstellung des Werkes oder die Erbringung von Dienstleistungen jederzeit Subunternehmer mit Teilleistungen zu beauftragen. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Subunternehmer und dem Vertragspartner entstehen nicht. Im Verhältnis zum Vertragspartner sind die von rentsch COACHING eingeschalteten Subunternehmer Erfüllungsgehilfen.

 

9. Haftungsbedingungen und Haftungsausschluss

  • Rentsch COACHING erbringt Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen und Dokumentationen der Medien und Kanälen. Das Risiko für den betriebswirtschaftlichen Erfolg trägt in jedem Fall der Vertragspartner. Die Haftung rentsch COACHING sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden welche vorsätzlich durch Absicht oder durch Grobfahrlässigkeit verursacht wurden.

  • rentsch COACHING haftet nicht für Schaden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von Rentsch COACHING deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt) entstanden sind. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.

  • Soweit rentsch COACHING für den Schaden nach Abs. 9.1 dieser AGB haftbar gemacht werden kann, ist diese Haftung auf die Auftragshöhe des Auftrages der durch rentsch COACHING erbrachten Eigenleistungen beschränkt. Die Haftung von rentsch COACHING für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen.

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, zur Gewährleistung rentsch COACHING von allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten und haftet gegenüber rentsch COACHING für sämtliche Schäden, die durch nicht vertragsgemässen Einsatz der Dienstleistungen der Rentsch COACHING durch den Vertragspartner entstanden sind.

  • rentsch COACHING haftet nicht für eingebrachte Gegenstande, Daten oder Programme des Vertragspartners, soweit rentsch COACHING nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang dieser Gegenstände verursacht hat. rentsch COACHING haftet nicht bei Einbruch oder Diebstahl von Gegenstanden jeglicher Art, die vom Vertragspartner überlassen wurden.

  • Der Vertragspartner wird bei der Verwendung des zu erstellenden Werkes nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstossen und wird rentsch COACHING von sämtlichen gegen rentsch COACHING gerichteten Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einen rechtswidrigen Einsatz des Werkes oder der Dienstleistung gestützt sind.

  • Der Vertragspartner anerkannt ausdrücklich, dass rentsch COACHING keine rechtliche Beratung anbietet und die rechtliche Verantwortung in jedem Fall beim Vertragspartner liegt und eine rechtliche Prüfung der Massnahmen durch den Vertragspartner zu erfolgen hat. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften, auch bei den von rentsch COACHING vorgeschlagenen Lösungen, ist der Vertragspartner selbst verantwortlich. Der Vertragspartner wird eine Dienstleistung durch rentsch COACHING erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch rentsch COACHING für Ansprüche, die auf Grund der Dienstleistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet rentsch COACHING nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Vertragspartners oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

  • Für alle von rentsch COACHING organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Dien Kunden  sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen von der rentsch COACHING zur Verfügung gestellten Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann rentsch COACHING nicht haftbar gemacht werden.

 

10. Verjährung von Ansprüchen

  • Gewährleistung und Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres

  • Der urheberrechtliche Schutz der Werke erlischt 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

 

11. Nutzungs- und Schutzrechte Dritter

  • Soweit der Vertragspartner rentsch COACHING Daten, Grafiken, Logos, etc. zur Verwendung der Herstellung des Werkes überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser wesentlichen Daten berechtigt ist und über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, rentsch COACHING im Rahmen der Verwendung des Werkes von der Haftung aus jeglichen Ansprüchen durch Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen. Der Vertragspartner übernimmt alle rentsch COACHING aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschliesslich der für die Rechtsverteidigung entstehenden Verfahrens- und Verteidigungskosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadenersatzansprüche von rentsch COACHING bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Vertragspartners gelten nicht, soweit er die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

 

12. Vorzeitige Beendigung, Vertragslaufzeit

  • Die Vertragslaufzeit endet bei Dienstleistungsvereinbarungen mit der Begleichung der Schlussabrechnung durch den Vertragspartner. Bei wiederkehrenden Leistungen auf Monatsbasis (z.B. Support, Beratung, Optimierung, Reporting, etc.) wird eine Zusammenarbeit ohne zeitliche Einschränkung vereinbart, welche vom Vertragspartner oder Rentsch COACHING jeweils zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden kann. Wird eine wiederkehrende Leistung vom Vertragspartner vorzeitig eingestellt, steht Rentsch COACHING die volle Aufwandsentschädigung wie im Angebot beziffert aus der gesamten Laufzeit, unabhängig vom Zeitpunkt der Einstellung und unabhängig von der effektiv erbrachten Leistung, zu.

  • Rentsch COACHING behält sich das Recht einer fristlosen Kündigung vor, wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt oder über den Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein massives Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners besteht.

  • Davon ausgeschlossen sind Coaching-Vereinbarungen – diese können jederzeit und durch jede Partei ohne Begründung beendet werden. Hier gilt die Vertrauensbasis.

 

13. Datenschutz

  • Sofern in einem Projekt oder einem Mandat nicht etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Datenschutzbestimmungen von rentsch COACHING

 

14. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Unwirksame Regelungen sind von beiden Parteien durch die Bedingungen zu ersetzen, die der ursprünglichen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform Erfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels E-Mail.

  • Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

 

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  • Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

  • Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich der beauftragten Dienstleistungen, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein aussergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Vertragspartner getragen.

  • Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von rentsch COACHING

Thun, 28.07.2019

bottom of page